Kirschlorbeer & Co werden verboten

Am 1. März 2024 hat der Bundesrat entschieden und kommt der Motion 19.4615 “Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten” nach: gewisse invasive Pflanzen, darunter der Kirschlorbeer, werden ab dem 1. September 2024 vom Markt genommen. Das heisst konkret: Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum dürfen nicht mehr verkauft und somit auch nicht mehr gepflanzt werden. Bereits gepflanzte Pflanzen betrifft dies nicht. Weiter wurde die Freisetzungsverordnung (regelt den Umgang mit Organismen in unserer Umwelt) durch das Umgangsverbot erweitert, welches ua. festhält, das gewisse Pflanzenarten gar nicht mehr in der Umwelt verwendet werden dürfen. All diese Massnahmen sollen helfen, dass invasive Arten in ihrer Ausbreitung eingeschränkt werden, damit unsere heimische Umwelt von deren negativen Einflüssen geschützt wird.

Hier lesen Sie die Medienmitteilung des Bundes.

Hier finden Sie die Freisetzungsverordnung.

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